Das Abstraktionsprinzip gilt geradezu als Markenzeichen des deutschen Zivilrechtssystems. Das Werk nähert sich der generellen Aussage, dass Verfügungen abstrakt und Verpflichtungen kausal sind und weist anhand der historischen Entstehung und Entwicklung auf einige Ungereimtheiten hin. Abschliessend wird untersucht, ob der das Abstraktionsprinzip konkretisierende Satz in der heutigen Form in sich schlüssig ist.